Gesetzlich versicherte Patienten
Ich verfüge über eine Zulassung der KV Rheinland-Pfalz und damit über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über die genaue Vorgehensweise. Bitte bringen Sie Ihre Versicherungskarte zum Erstgespräch mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Privat versicherte Patienten
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Die meisten privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Meist erwarten sie nach den ersten fünf Sitzungen ("probatorische Sitzungen") einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bitte klären Sie bereits vor dem Erstgespräch mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Beihilfe die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie.
Selbstzahler
Manche Patienten bevorzugen aus verschiedensten Gründen die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Fall richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).